Aufgrund der hohen Inflation und verbunden mit der Kurzarbeit und Einkommenseinbußen aller Beschäftigten, hatte sich im Dezember der Betriebsrat entschieden einen Antrag für eine einmalige Corona-Prämie an den Arbeitgeber zu stellen.
Arbeitgeber können nämlich Ihren Beschäftigten in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 eine steuer- und abgabenfreie Corona-Prämienhöhe von 1.500 Euro zusätzlich zum geschuldeten Lohn zahlen.
Offen war allerdings die Frage ob der Arbeitgeber die Corona-Prämie an alle Beschäftigten zahlen wird.
Leider hat uns der Vorstand Anfang Januar 2022 mitgeteilt, dass aufgrund der hohen wirtschaftlichen Belastungen für unser Unternehmen einer Zahlung an die Beschäftigten nicht zugestimmt werden kann.